Bava & Bava Rechtsanwälte
Das Güterrecht regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Ehegatten während der Ehe und im Falle einer Scheidung. Es bestimmt, wem welches Vermögen gehört und wie es verwaltet wird. In Deutschland gibt es drei Hauptgüterstände:
Manchmal macht es Sinn, den Güterstand während noch bestehender Ehe anzupassen. Dies kann auch im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung geschehen. Eine Beratung hierzu ist dringend zu empfehlen.
Wichtige Aspekte des Güterrechts sind:
Der Versorgungsausgleich ist ein Verfahren, das bei einer Scheidung durchgeführt wird, um die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche und Versorgungsanrechte zwischen den Ehepartnern gerecht aufzuteilen. Ziel ist es, dass beide Partner mit gleich vielen Versorgungsanrechten aus der Ehe hervorgehen.
Wichtige Aspekte des Versorgungsausgleichs:
Gerade wenn ein Ehegatte Beamter ist, können Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich angezeigt sein, um finanzielle Nachteile zu verhindern.
Ein Ehevertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ehepartnern, die die rechtlichen Verhältnisse ihrer Ehe individuell regelt. Er kann vor oder während der Ehe geschlossen werden und muss notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein.
Warum ein Ehevertrag sinnvoll sein kann:
Was kann in einem Ehevertrag geregelt werden?
Wichtige Hinweise:
Im Rahmen einer Trennung sind mehrere Unterhaltsarten zu beachten:
Trennungsunterhalt
Nachehelicher Unterhalt
Kindesunterhalt
Sorgerecht: Das Sorgerecht umfasst die Pflicht und das Recht der Eltern, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Es gliedert sich in zwei Hauptbereiche:
In der Regel haben beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht und dies bleibt auch über die Ehescheidung hinaus so, es sei denn, ein Gericht entscheidet anders. Bei unverheirateten Eltern erhält die Mutter automatisch das Sorgerecht, während der Vater es durch eine gemeinsame Sorgerechtserklärung oder eine gerichtliche Entscheidung erlangen kann.
Umgangsrecht: Das Umgangsrecht regelt das Recht des Kindes auf Kontakt mit beiden Elternteilen und das Recht der Eltern auf Umgang mit ihrem Kind. Es ist unabhängig vom Sorgerecht und dient der Pflege der Eltern-Kind-Beziehung.
Diese beiden Rechte sind zentral für das Wohl des Kindes und die Aufrechterhaltung der Beziehung zu beiden Elternteilen. Ungeachtet dessen kann es Fallgestaltungen geben, die die Fortsetzung des gemeinsamen Sorgerechts insgesamt oder in Teilen oder das bestehende Umgangsrecht nicht möglich macht.
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