Anwalt Familienrecht Frankfurt

Kontakt

Ich habe die Datenschutzebestimmungen gelesen und erkläre mich damit einverstanden.

Oder rufen Sie uns einfach an: 

Tel: +49 (0) 69 / 848 44 15 – 0

Anwalt Arbeitsrecht Frankfurt
Anwalt Arbeitsrecht Frankfurt

Kontakt

Ich habe die Datenschutzebestimmungen gelesen und erkläre mich damit einverstanden.

Oder rufen Sie uns einfach an: 

Tel: +49 (0) 69 / 848 44 15 – 0

Bava & Bava Rechtsanwälte

 

Vanessa Bava
Anwalt Familienrecht Frankfurt am Main und Rhein-Main-Gebiet

Rechtsanwältin Vanessa Bava

  • Trennung: Eine Trennung im rechtlichen Sinne liegt vor, wenn die Ehegatten getrennt leben und mindestens einer die Absicht hat, sich scheiden zu lassen. Folgende Aspekte sind hier zu beachten:
  • Trennungsjahr: Vor einer Scheidung müssen die Ehegatten in der Regel mindestens ein Jahr getrennt leben. Dieses sogenannte Trennungsjahr ist eine Voraussetzung für die Scheidung.
  • Trennungsunterhalt: Während der Trennungszeit hat der weniger verdienende Ehegatte Anspruch auf Trennungsunterhalt. Dieser soll den bisherigen Lebensstandard sichern. Trennungsunterhalt ist erst ab Aufforderung geschuldet! Sie sollten sich daher unbedingt rechtzeitig informieren.
  • Wohnsituation: Bei einer Trennung stellt sich oft die Frage, wer in der gemeinsamen Wohnung bleibt. In der Regel bleibt der Ehegatte, der die Kinder betreut, in der Wohnung.
  • Sorgerecht und Umgangsrecht: Beide Elternteile bleiben auch nach der Trennung gemeinsam für die Kinder verantwortlich. Das Sorgerecht bleibt in der Regel bei beiden Elternteilen, es sei denn, das Gericht entscheidet anders.
  • Vermögensaufteilung: Während der Trennungszeit sollten wichtige Unterlagen zur Einkommens- und Vermögenssituation gesichert werden. Dies ist wichtig für eventuelle Unterhaltsstreitigkeiten oder den Zugewinnausgleich.
  • Versorgungsausgleich: Bei einer Scheidung wird der Versorgungsausgleich durchgeführt, sofern die Ehegatten mindestens drei Jahre verheiratet waren. Hierbei werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften ausgeglichen.
  • Steuerliche Aspekte: Nach der Trennung ändert sich auch die steuerliche Situation der Ehegatten. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die steuerlichen Konsequenzen zu informieren.

Das Güterrecht regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Ehegatten während der Ehe und im Falle einer Scheidung. Es bestimmt, wem welches Vermögen gehört und wie es verwaltet wird. In Deutschland gibt es drei Hauptgüterstände:

 

  • Zugewinngemeinschaft: Dies ist der gesetzliche Güterstand, der automatisch gilt, wenn die Ehegatten keinen Ehevertrag abschließen. Jeder Ehegatte behält sein eigenes Vermögen, aber im Falle einer Scheidung wird der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs (Zugewinn) ausgeglichen.
  • Gütertrennung: Bei der Gütertrennung bleibt das Vermögen der Ehegatten vollständig getrennt. Es gibt keinen Zugewinnausgleich im Falle einer Scheidung. Dieser Güterstand muss durch einen notariell beurkundeten Ehevertrag vereinbart werden.
  • Gütergemeinschaft: Bei der Gütergemeinschaft wird das Vermögen der Ehegatten gemeinschaftliches Vermögen. Es gibt jedoch auch Sondervermögen, das jedem Ehegatten individuell gehört. Dieser Güterstand muss ebenfalls durch einen notariell beurkundeten Ehevertrag vereinbart werden.

Manchmal macht es Sinn, den Güterstand während noch bestehender Ehe anzupassen. Dies kann auch im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung geschehen. Eine Beratung hierzu ist dringend zu empfehlen.

Wichtige Aspekte des Güterrechts sind:

 

  • Anfangs- und Endvermögen: Bei der Zugewinngemeinschaft wird das Anfangsvermögen (Vermögen zu Beginn der Ehe) und das Endvermögen (Vermögen zum Zeitpunkt der Scheidung) jedes Ehegatten ermittelt, um den Zugewinnausgleich zu berechnen.
  • Ehevertrag: Ehegatten können durch einen Ehevertrag einen anderen Güterstand als die Zugewinngemeinschaft wählen. Dieser Vertrag muss notariell beurkundet werden.
  • Vermögensverwaltung: Das Güterrecht regelt auch, wie das Vermögen während der Ehe verwaltet wird und welche Rechte und Pflichten die Ehegatten dabei haben.

Der Versorgungsausgleich ist ein Verfahren, das bei einer Scheidung durchgeführt wird, um die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche und Versorgungsanrechte zwischen den Ehepartnern gerecht aufzuteilen. Ziel ist es, dass beide Partner mit gleich vielen Versorgungsanrechten aus der Ehe hervorgehen.

 

Wichtige Aspekte des Versorgungsausgleichs:

 

  • Was wird ausgeglichen? Es werden alle Rentenansprüche und Versorgungsanrechte ausgeglichen, die während der Ehezeit erworben wurden. Dazu gehören gesetzliche Renten, Betriebsrenten, private Rentenversicherungen und Versorgungswerke.
  • Wie erfolgt der Ausgleich? Der Ausgleich erfolgt nach dem Prinzip der hälftigen Teilung. Das bedeutet, dass die während der Ehezeit erworbenen Anrechte beider Ehepartner gleichmäßig aufgeteilt werden.
  • Verfahren: Das Familiengericht fordert von den Versorgungsträgern Auskünfte über die Anrechte der Ehepartner an. Auf Basis dieser Informationen entscheidet das Gericht über den Versorgungsausgleich und führt ihn im Scheidungsbeschluss auf.
  • Ausnahmen: In bestimmten Fällen kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden, zum Beispiel durch einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Auch bei kurzen Ehen oder geringfügigen Anrechten kann der Versorgungsausgleich entfallen.
  • Auswirkungen: Der Versorgungsausgleich kann die Rentenhöhe beider Ehepartner beeinflussen. Derjenige, der während der Ehe weniger Rentenansprüche erworben hat, erhält durch den Ausgleich zusätzliche Anrechte, während der andere entsprechend weniger erhält.

Gerade wenn ein Ehegatte Beamter ist, können Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich angezeigt sein, um finanzielle Nachteile zu verhindern.

Ein Ehevertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ehepartnern, die die rechtlichen Verhältnisse ihrer Ehe individuell regelt. Er kann vor oder während der Ehe geschlossen werden und muss notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein.

 

Warum ein Ehevertrag sinnvoll sein kann:

 

  • Individuelle Regelungen: Ein Ehevertrag ermöglicht es den Ehepartnern, ihre Vermögensverhältnisse, den Unterhalt, die Altersversorgung und andere Aspekte ihrer Beziehung nach ihren eigenen Wünschen und Bedürfnissen zu gestalten.
  • Schutz vor finanziellen Risiken: Im Falle einer Scheidung oder Trennung kann ein Ehevertrag helfen, finanzielle Risiken zu minimieren und klare Verhältnisse zu schaffen.
  • Flexibilität: Ehepartner können im Ehevertrag Regelungen treffen, die von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen, zum Beispiel bezüglich des Güterstands oder des Versorgungsausgleichs.

Was kann in einem Ehevertrag geregelt werden?

 

  • Güterstand: Die Ehepartner können den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ändern oder Gütertrennung bzw. Gütergemeinschaft vereinbaren.
  • Unterhalt: Regelungen zum Unterhalt im Falle einer Trennung oder Scheidung können individuell festgelegt werden.
  • Versorgungsausgleich: Der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich der Renten- und Versorgungsansprüche, kann im Ehevertrag angepasst oder ausgeschlossen werden.
  • Erbrecht: Ehepartner können auch erbrechtliche Regelungen treffen, wie zum Beispiel Erbverzichte oder Vermächtnisse.

 

Wichtige Hinweise:

  • Notarielle Beurkundung: Ein Ehevertrag muss von einem Notar beurkundet werden, um rechtswirksam zu sein. Die Erstellung eines Ehevertrags mit oder die Kontrolle eines solchen durch einen Anwalt ist jedoch möglich und meist ratsam, damit die persönlichen Interessen des Mandanten ausreichend beachtet werden.
  • Fairness und Sittenwidrigkeit: Der Vertrag darf keine unangemessene Benachteiligung eines Ehepartners enthalten und muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Regelungen, die gegen die guten Sitten verstoßen, sind nichtig.
  • Ein Ehevertrag kann also eine sinnvolle Möglichkeit sein, um die rechtlichen und finanziellen Verhältnisse innerhalb der Ehe klar und individuell zu regeln.

 

Im Rahmen einer Trennung sind mehrere Unterhaltsarten zu beachten:

Trennungsunterhalt

 

  • Definition: Dieser Unterhalt wird während der Trennungszeit bis zur rechtskräftigen Scheidung gezahlt.
  • Zweck: Er soll den bisherigen Lebensstandard des weniger verdienenden Ehepartners sichern.

 

Nachehelicher Unterhalt

 

  • Definition: Dieser Unterhalt wird nach der Scheidung gezahlt, allerdings nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen. Grundsätzlich gilt das Prinzip der Eigenverantwortung. Das bedeutet, dass jeder Ehepartner grundsätzlich für seinen eigenen Lebensunterhalt verantwortlich ist.
  • Zweck: Er dient dazu, den Lebensstandard des bedürftigen Ehepartners nach der Scheidung zu sichern. Es gibt verschiedene Gründe für nachehelichen Unterhalt, wie z.B. Betreuungsunterhalt für die Kinder oder Aufstockungsunterhalt, wenn ein Ehepartner weniger verdient.

 

Kindesunterhalt

 

  • Definition: Dieser Unterhalt wird für die gemeinsamen Kinder gezahlt.
  • Zweck: Er dient der Deckung des Lebensbedarfs der Kinder und wird in der Regel von dem Elternteil gezahlt, bei dem die Kinder nicht hauptsächlich leben.

Sorgerecht: Das Sorgerecht umfasst die Pflicht und das Recht der Eltern, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Es gliedert sich in zwei Hauptbereiche:

 

  • Personensorge: Hierzu gehören alle Entscheidungen, die das persönliche Wohl des Kindes betreffen, wie z.B. die Gesundheitsfürsorge, die Erziehung und die Ausbildung.
  • Vermögenssorge: Dies umfasst die Verwaltung des Vermögens des Kindes und die rechtliche Vertretung in vermögensrechtlichen Angelegenheiten1.

In der Regel haben beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht und dies bleibt auch über die Ehescheidung hinaus so, es sei denn, ein Gericht entscheidet anders. Bei unverheirateten Eltern erhält die Mutter automatisch das Sorgerecht, während der Vater es durch eine gemeinsame Sorgerechtserklärung oder eine gerichtliche Entscheidung erlangen kann.

Umgangsrecht: Das Umgangsrecht regelt das Recht des Kindes auf Kontakt mit beiden Elternteilen und das Recht der Eltern auf Umgang mit ihrem Kind. Es ist unabhängig vom Sorgerecht und dient der Pflege der Eltern-Kind-Beziehung.

 

  • Umfang und Ausgestaltung: Die Eltern können den Umgang einvernehmlich regeln. Wenn keine Einigung erzielt wird, kann das Familiengericht den Umgang festlegen.
  • Bedeutung: Das Umgangsrecht ist grundrechtlich geschützt und soll sicherstellen, dass das Kind regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen hat, auch wenn diese getrennt leben.

Diese beiden Rechte sind zentral für das Wohl des Kindes und die Aufrechterhaltung der Beziehung zu beiden Elternteilen. Ungeachtet dessen kann es Fallgestaltungen geben, die die Fortsetzung des gemeinsamen Sorgerechts insgesamt oder in Teilen oder das bestehende Umgangsrecht nicht möglich macht.

Anwalt Arbeitsrecht Familienrecht Frankfurt

Kontakt

Bava & Bava Rechtsanwälte
Taunusanlage 9-10
60329 Frankfurt am Main

 

Tel: +49 (0) 69 / 848 44 15 – 0


Email: info@ra-bava.de

Ich habe die Datenschutzebestimmungen gelesen und erkläre mich damit einverstanden.