Anwalt Familienrecht Frankfurt

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Anwalt Arbeitsrecht Frankfurt
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Bava & Bava Rechtsanwälte

 

Ihre Rechtsanwälte für Arbeitsrecht und Familienrecht in Frankfurt am Main

„Wir machen aus jedem Ende einen guten Neuanfang“

Ob Scheidung oder Kündigung – eine Trennung geht meist einher mit Kränkung, Enttäuschung und Ängsten… Und mit jeder Menge Emotionalität. In einer solchen Lage braucht man nicht nur einen sehr guten Rechtsanwalt, der die rechtlichen Aspekte einer Trennung kompetent abdeckt. Man wünscht sich auch eine sichere Zukunft, in der man wieder normal leben und arbeiten kann. 

 

Bava&Bava ist eine erfahrene, auf Trennung spezialisierte Frankfurter Anwaltskanzlei mit Fokus auf Familienrecht und Arbeitsrecht. Wir sorgen dafür, dass Ihre Trennung so vollzogen wird, dass Sie abgesichert, optimistisch und gestärkt die Zukunft angehen können. 

 

Denn eine Trennung hört nicht mit der gerichtlichen Entscheidung auf, sondern existiert darüber hinaus. Deshalb legen wir den Fokus auf Sie als Menschen: sowohl auf Ihre Rechte im Rahmen der Trennung als auch auf Ihr Wohlergehen mit und nach der Trennung. Dabei arbeiten wir nach Prinzipien, die sich über 15 Jahre bewährt haben: wir erarbeiten gemeinsam Ihren Wunsch, wie die Zukunft nach der Trennung aussehen soll und finden die besten (juristischen) Wege dorthin. Wir setzen Ihre Ansprüche durch und entwickeln gemeinsam mit Ihnen zukunftsfähige Lösungen und Vereinbarungen, die den Konflikt rechtsicher und mit einem guten Gefühl beenden.

Kompetenzen

Arbeitsrecht

Was Sie wissen sollten:

 

Ein Arbeitsvertrag bildet die Grundlage jedes Arbeitsverhältnisses und regelt die Rechte und Pflichten sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers. Dabei gibt es einige zentrale Aspekte, die besonders wichtig sind:

 

  • Vertragsart: Unterscheidung zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen.
  • Arbeitszeit: Regelungen zu Arbeitsstunden, Überstunden und Pausen.
  • Vergütung: Festlegung des Gehalts, inklusive möglicher Boni und Zulagen.
  • Urlaubsanspruch: Anzahl der Urlaubstage und Regelungen zur Urlaubsgewährung.
  • Kündigungsfristen: Vereinbarte Fristen und Bedingungen für eine Kündigung.
  • Nebentätigkeiten: Regelungen zu möglichen Nebenbeschäftigungen.
  • Geheimhaltung und Wettbewerbsverbot: Schutz von Betriebsgeheimnissen und Einschränkungen nach Vertragsende.

Ein gut gestalteter Arbeitsvertrag schafft Klarheit und Sicherheit für beide Parteien und kann viele rechtliche Streitigkeiten im Vorfeld vermeiden

Ihre Rechte als Arbeitnehmer

Der Kündigungsschutz ist ein zentrales Element des deutschen Arbeitsrechts und schützt Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen. Hier sind einige wichtige Aspekte, die Sie kennen sollten:

 

  • Allgemeiner Kündigungsschutz: Dieser greift in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern und schützt Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind. Eine Kündigung ist nur aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen zulässig.
  • Besonderer Kündigungsschutz: Bestimmte Personengruppen, wie Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsratsmitglieder, genießen einen besonderen Schutz und können nur unter sehr strengen Voraussetzungen gekündigt werden
  • Kündigungsfristen: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen einhalten. Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.
  • Kündigungsschutzklage: Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung eine Kündigungsschutzklage erheben. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als rechtswirksam.

Was Sie wissen sollten:

Eine Abmahnung ist ein wichtiges Instrument im Arbeitsrecht, das sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer betrifft. Hier sind einige Aspekte, die Sie kennen sollten:

 

  • Funktion der Abmahnung: Eine Abmahnung hat drei Hauptfunktionen: die Dokumentations-, Rüge- und Warnfunktion. Sie dient dazu, ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers zu dokumentieren, dieses zu rügen und vor weiteren Konsequenzen, wie einer Kündigung, zu warnen.
  • Gründe für eine Abmahnung: Typische Gründe aus der täglichen Praxis sind wiederholtes Zuspätkommen, unentschuldigtes Fehlen, Verstöße gegen betriebliche Anweisungen oder unangemessenes Verhalten am Arbeitsplatz.
  • Form und Inhalt: Eine Abmahnung sollte schriftlich erfolgen und das konkrete Fehlverhalten detailliert beschreiben. Sie muss klar machen, dass bei Wiederholung des Fehlverhaltens arbeitsrechtliche Konsequenzen bis zu einer Kündigung drohen.
  • Reaktion auf eine Abmahnung: Arbeitnehmer haben das Recht, eine Gegendarstellung zu verfassen und diese zur Personalakte zu nehmen. Bei ungerechtfertigten Abmahnungen kann rechtlicher Rat eingeholt oder ein arbeitsgerichtliches Verfahren, das auf die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte gerichtet ist initiiert werden.

Eine Abmahnung ist keine Sanktion, sondern eine Warnung. Sie soll dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, sein Verhalten zu korrigieren und so eine Kündigung zu vermeiden.

Was Sie wissen sollten:

Die Arbeitszeitregelungen in Deutschland sind durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) klar definiert und dienen dem Schutz der Arbeitnehmer. Hier sind einige Aspekte, die Sie in diesem Zusammenhang kennen sollten:

 

  • Maximale Arbeitszeit: Die werktägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
  • Ruhepausen: Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben. Bei mehr als neun Stunden beträgt die Pause mindestens 45 Minuten.
  • Ruhezeiten: Zwischen dem Ende der täglichen Arbeitszeit und dem Beginn der nächsten müssen mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen.
  • Nacht- und Schichtarbeit: Für Nachtarbeitnehmer gelten besondere Schutzvorschriften, wie regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen und eine Begrenzung der Nachtarbeitszeit.
  • Sonntags- und Feiertagsarbeit: Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden. Ausnahmen gelten nur für bestimmte Branchen und Tätigkeiten.

Diese Regelungen sorgen dafür, dass die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer gewährleistet sind und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeit und Freizeit besteht.

Ihre Rechte und Pflichten:

Der Anspruch auf Erholungsurlaub ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt und stellt sicher, dass Arbeitnehmer regelmäßig bezahlten Urlaub erhalten. Hier sind einige zentrale Aspekte, die Sie kennen sollten:

 

  • Gesetzlicher Urlaubsanspruch: Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche. Bei einer 5-Tage-Woche sind es entsprechend 20 Arbeitstage.
  • Urlaubsgewährung: Der Arbeitgeber legt den Urlaub fest, muss dabei aber die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen.
  • Übertragung des Urlaubs: Grundsätzlich muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung auf das nächste Jahr ist nur in Ausnahmefällen möglich und der Urlaub muss dann bis spätestens 31. März des Folgejahres genommen werden.
  • Urlaubsabgeltung: Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf finanzielle Abgeltung des nicht genommenen Urlaubs.
  • Krankheit während des Urlaubs: Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet, sofern eine ärztliche Bescheinigung vorliegt.

Diese Regelungen sorgen dafür, dass Arbeitnehmer ihre wohlverdiente Erholung erhalten und gleichzeitig Klarheit über ihre Rechte und Pflichten haben.

Ihre Rechte und Möglichkeiten:

Der Mutterschutz und die Elternzeit sind zentrale Bestandteile des deutschen Arbeitsrechts, die werdende und frischgebackene Eltern unterstützen sollen. Hier sind einige wichtige Aspekte, die Sie kennen sollten:

 

Mutterschutz

 

  • Dauer des Mutterschutzes: Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt auf zwölf Wochen.
  • Beschäftigungsverbote: Während des Mutterschutzes dürfen werdende Mütter nicht beschäftigt werden, es sei denn, sie erklären sich ausdrücklich dazu bereit. In den letzten sechs Wochen vor der Geburt dürfen sie nur mit ihrer Zustimmung arbeiten.
  • Kündigungsschutz: Während der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Entbindung besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der zuständigen Behörde möglich.

 

Elternzeit

 

  • Anspruch und Dauer: Eltern haben Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind, die sie flexibel aufteilen können. Diese Zeit kann bis zum achten Lebensjahr des Kindes genommen werden.
  • Antragstellung: Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Bei einer geplanten Elternzeit ab dem dritten Geburtstag des Kindes beträgt die Frist 13 Wochen.
  • Teilzeitarbeit während der Elternzeit: Während der Elternzeit haben Eltern das Recht, in Teilzeit zu arbeiten, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dies ermöglicht eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Diese Regelungen bieten Eltern die Möglichkeit, sich intensiv um ihr Kind zu kümmern und gleichzeitig ihre berufliche Tätigkeit flexibel zu gestalten.

Ihre Rechte bei Krankheit und Feiertagen:

Die Entgeltfortzahlung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts und sichert Arbeitnehmern ihr Einkommen bei bestimmten Ausfällen. Hier sind einige zentrale Aspekte, die Sie kennen sollten:

 

  • Anspruch bei Krankheit: Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen, sofern die Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet ist und eine ärztliche Bescheinigung vorliegt. Nach diesen sechs Wochen übernimmt in der Regel die Krankenkasse mit Krankengeldzahlungen.
  • Anspruch an Feiertagen: Fällt die Arbeitszeit aufgrund eines gesetzlichen Feiertages aus, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf das Arbeitsentgelt, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
  • Wartezeit: Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht nach einer ununterbrochenen Dauer des Arbeitsverhältnisses von vier Wochen.
  • Berechnung der Entgeltfortzahlung: Die Entgeltfortzahlung beträgt 100 % des regelmäßigen Arbeitsentgelts. Variable Gehaltsbestandteile wie Provisionen oder Zulagen müssen ebenfalls berücksichtigt werden.

Diese Regelungen sorgen dafür, dass Arbeitnehmer bei Krankheit oder an Feiertagen finanziell abgesichert sind.

Risiken minimieren und Chancen nutzen:

Die arbeitsrechtliche Due Diligence ist ein unverzichtbarer Bestandteil bei Unternehmensübernahmen, Fusionen oder der Gründung von Joint Ventures. Sie dient dazu, die arbeitsrechtlichen Risiken und Chancen eines Unternehmens sorgfältig zu prüfen und zu bewerten. Hier sind einige zentrale Aspekte, die Sie kennen sollten:

 

  • Ziel der Due Diligence: Die Prüfung zielt darauf ab, potenzielle Risiken im Bereich der Arbeitsverhältnisse zu identifizieren und zu bewerten. Dazu gehören unter anderem bestehende Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und tarifliche Regelungen.
  • Prüfungsumfang: Eine umfassende Due Diligence umfasst die Analyse aller relevanten arbeitsrechtlichen Dokumente, wie Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen, Pensionszusagen und laufende arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Im Übrigen gibt es die Möglichkeiten einer eingeschränkten arbeitsrechtlichen Due Diligence in der nur die „Red Flags“ identifiziert werden.
  • Chancen und Risiken: Durch die Due Diligence können nicht nur Risiken, sondern auch Chancen erkannt werden, wie z. B. Optimierungspotenziale in der Personalstruktur oder Synergien bei der Integration von Belegschaften.
  • Ergebnis: Die Ergebnisse der Due Diligence fließen zunächst in einen je nach Prüfungsumfang kurzen oder längeren Due Diligence Report und anschließend in die Verhandlungen und die Gestaltung des Kaufvertrags ein. Sie helfen dabei, faire und transparente Bedingungen zu schaffen und die Integration des Zielunternehmens erfolgreich zu gestalten.

Eine sorgfältig durchgeführte arbeitsrechtliche Due Diligence ist entscheidend für den Erfolg von Unternehmensübernahmen und -fusionen. Sie schafft Klarheit und Sicherheit für alle Beteiligten und legt den Grundstein für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Ihre Rechte und Pflichten:

Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Betrieben durch die Einrichtung von Betriebsräten. Hier sind einige zentrale Aspekte, die Sie kennen sollten:

 

  • Betriebsrat: Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb und wird alle vier Jahre gewählt. Er hat Mitbestimmungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
  • Mitbestimmungsrechte: Der Betriebsrat hat das Recht, bei wichtigen betrieblichen Entscheidungen mitzubestimmen, z. B. bei Arbeitszeitregelungen, Urlaubsplänen und der Einführung neuer Technologien.
  • Informationsrechte: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat umfassend und rechtzeitig über geplante Maßnahmen zu informieren, die die Belegschaft betreffen.
  • Betriebsvereinbarungen: Betriebsrat und Arbeitgeber können Betriebsvereinbarungen abschließen, die verbindliche Regelungen für alle Arbeitnehmer des Betriebs enthalten.

Diese Regelungen sorgen für eine gerechte und transparente Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern und fördern ein harmonisches Betriebsklima.

Ihre Rechte und Pflichten:

Das Tarifvertragsrecht ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsrechts und regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern durch Tarifverträge. Hier sind einige zentrale Aspekte, die Sie kennen sollten:

 

  • Tarifvertragsparteien: Tarifverträge werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern abgeschlossen. Diese Parteien verhandeln die Bedingungen, die für die Mitglieder der jeweiligen Organisationen verbindlich sind.
  • Inhalt von Tarifverträgen: Tarifverträge regeln wesentliche Arbeitsbedingungen wie Löhne, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen. Sie können auch betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen umfassen.
  • Tarifgebundenheit: Die Regelungen eines Tarifvertrags gelten unmittelbar und zwingend für die Mitglieder der Tarifvertragsparteien. Dies bedeutet, dass die vereinbarten Bedingungen für alle tarifgebundenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber verbindlich sind.
  • Allgemeinverbindlichkeit: Ein Tarifvertrag kann auf Antrag einer Tarifvertragspartei vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dies bedeutet, dass die Regelungen des Tarifvertrags auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten.

Diese Regelungen sorgen für faire und transparente Arbeitsbedingungen und tragen zur Stabilität des Arbeitsmarktes bei.

Die betriebliche Mitbestimmung ist ein zentrales Element des deutschen Arbeitsrechts und ermöglicht es den Arbeitnehmern, aktiv an betrieblichen Entscheidungen mitzuwirken. Hier sind einige wichtige Aspekte, die Sie kennen sollten:

 

  • Betriebsrat: Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb und wird alle vier Jahre gewählt. Er hat umfassende Mitbestimmungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten1.
  • Mitbestimmungsrechte: Der Betriebsrat hat das Recht, bei wichtigen betrieblichen Entscheidungen mitzubestimmen, z. B. bei Arbeitszeitregelungen, Urlaubsplänen und der Einführung neuer Technologien. Diese Rechte sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) festgelegt2.
  • Informationsrechte: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat umfassend und rechtzeitig über alle relevanten Angelegenheiten zu informieren. Dazu gehören unter anderem die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und geplante Betriebsänderungen3.
  • Anhörungsrechte: Der Betriebsrat muss vor bestimmten Maßnahmen, wie z. B. Kündigungen, angehört werden. Ohne diese Anhörung ist eine Kündigung unwirksam2.
  • Pflichten des Betriebsrats: Der Betriebsrat ist verpflichtet, die Interessen der gesamten Belegschaft zu vertreten und dabei das Wohl des Betriebs im Auge zu behalten. Er muss vertrauensvoll mit dem Arbeitgeber zusammenarbeiten und die geltenden Gesetze und Vereinbarungen einhalten1.

Diese Regelungen sorgen für eine gerechte und transparente Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern und fördern ein harmonisches Betriebsklima

Gesellschaftsrecht

Als erfahrene Kanzlei im Bereich Gesellschaftsrecht und M&A (Mergers & Acquisitions) bieten wir umfassende rechtliche Beratung für Unternehmen jeder Größe, Start-ups, Investoren und Unternehmer. Unser Fokus liegt darauf, Ihnen in allen Phasen des Unternehmenslebenszyklus rechtlich zur Seite zu stehen – von der Gründung über Restrukturierungen bis hin zu Unternehmensverkäufen und -käufen.

 

Im Gesellschaftsrecht unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Gründung und Strukturierung von Gesellschaften, der Gestaltung von Gesellschaftervereinbarungen und der Durchsetzung Ihrer Rechte als Gesellschafter. Zudem begleiten wir Sie bei gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, Umwandlungen, Unternehmensfusionen und Übernahmen.

 

Im Bereich M&A bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen und umfassende Begleitung bei nationalen Transaktionen. Dazu zählen die Durchführung von rechtlichen Due-Diligence-Prüfungen, die Verhandlung und Ausarbeitung von Kaufverträgen sowie die rechtliche Absicherung von Post-Merger-Integrationen. Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur rechtliche Sicherheit zu bieten, sondern auch strategische Mehrwerte zu schaffen, indem wir Risiken frühzeitig erkennen und vorausschauende Lösungsansätze entwickeln.

 

Wir verstehen die Herausforderungen und Bedürfnisse unserer Mandanten in einem dynamischen und zunehmend globalisierten Marktumfeld und arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um pragmatische und zielorientierte Lösungen zu finden. Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung und fundierten Expertise im Bereich Gesellschaftsrecht und M&A.

 

Vertrauen Sie auf die rechtliche Unterstützung von Bava & Bava Rechtsanwälten, um Ihre Unternehmensziele erfolgreich zu erreichen – ob es um die optimale rechtliche Strukturierung, die Umsetzung komplexer Transaktionen oder den Schutz Ihrer Interessen geht.

Familienrecht

  • Trennung: Eine Trennung im rechtlichen Sinne liegt vor, wenn die Ehegatten getrennt leben und mindestens einer die Absicht hat, sich scheiden zu lassen. Folgende Aspekte sind hier zu beachten:
  • Trennungsjahr: Vor einer Scheidung müssen die Ehegatten in der Regel mindestens ein Jahr getrennt leben. Dieses sogenannte Trennungsjahr ist eine Voraussetzung für die Scheidung.
  • Trennungsunterhalt: Während der Trennungszeit hat der weniger verdienende Ehegatte Anspruch auf Trennungsunterhalt. Dieser soll den bisherigen Lebensstandard sichern. Trennungsunterhalt ist erst ab Aufforderung geschuldet! Sie sollten sich daher unbedingt rechtzeitig informieren.
  • Wohnsituation: Bei einer Trennung stellt sich oft die Frage, wer in der gemeinsamen Wohnung bleibt. In der Regel bleibt der Ehegatte, der die Kinder betreut, in der Wohnung.
  • Sorgerecht und Umgangsrecht: Beide Elternteile bleiben auch nach der Trennung gemeinsam für die Kinder verantwortlich. Das Sorgerecht bleibt in der Regel bei beiden Elternteilen, es sei denn, das Gericht entscheidet anders.
  • Vermögensaufteilung: Während der Trennungszeit sollten wichtige Unterlagen zur Einkommens- und Vermögenssituation gesichert werden. Dies ist wichtig für eventuelle Unterhaltsstreitigkeiten oder den Zugewinnausgleich.
  • Versorgungsausgleich: Bei einer Scheidung wird der Versorgungsausgleich durchgeführt, sofern die Ehegatten mindestens drei Jahre verheiratet waren. Hierbei werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften ausgeglichen.
  • Steuerliche Aspekte: Nach der Trennung ändert sich auch die steuerliche Situation der Ehegatten. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die steuerlichen Konsequenzen zu informieren.

Das Güterrecht regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Ehegatten während der Ehe und im Falle einer Scheidung. Es bestimmt, wem welches Vermögen gehört und wie es verwaltet wird. In Deutschland gibt es drei Hauptgüterstände:

 

  • Zugewinngemeinschaft: Dies ist der gesetzliche Güterstand, der automatisch gilt, wenn die Ehegatten keinen Ehevertrag abschließen. Jeder Ehegatte behält sein eigenes Vermögen, aber im Falle einer Scheidung wird der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs (Zugewinn) ausgeglichen.
  • Gütertrennung: Bei der Gütertrennung bleibt das Vermögen der Ehegatten vollständig getrennt. Es gibt keinen Zugewinnausgleich im Falle einer Scheidung. Dieser Güterstand muss durch einen notariell beurkundeten Ehevertrag vereinbart werden.
  • Gütergemeinschaft: Bei der Gütergemeinschaft wird das Vermögen der Ehegatten gemeinschaftliches Vermögen. Es gibt jedoch auch Sondervermögen, das jedem Ehegatten individuell gehört. Dieser Güterstand muss ebenfalls durch einen notariell beurkundeten Ehevertrag vereinbart werden.

Manchmal macht es Sinn, den Güterstand während noch bestehender Ehe anzupassen. Dies kann auch im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung geschehen. Eine Beratung hierzu ist dringend zu empfehlen.

Wichtige Aspekte des Güterrechts sind:

 

  • Anfangs- und Endvermögen: Bei der Zugewinngemeinschaft wird das Anfangsvermögen (Vermögen zu Beginn der Ehe) und das Endvermögen (Vermögen zum Zeitpunkt der Scheidung) jedes Ehegatten ermittelt, um den Zugewinnausgleich zu berechnen.
  • Ehevertrag: Ehegatten können durch einen Ehevertrag einen anderen Güterstand als die Zugewinngemeinschaft wählen. Dieser Vertrag muss notariell beurkundet werden.
  • Vermögensverwaltung: Das Güterrecht regelt auch, wie das Vermögen während der Ehe verwaltet wird und welche Rechte und Pflichten die Ehegatten dabei haben.

Der Versorgungsausgleich ist ein Verfahren, das bei einer Scheidung durchgeführt wird, um die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche und Versorgungsanrechte zwischen den Ehepartnern gerecht aufzuteilen. Ziel ist es, dass beide Partner mit gleich vielen Versorgungsanrechten aus der Ehe hervorgehen.

 

Wichtige Aspekte des Versorgungsausgleichs:

 

  • Was wird ausgeglichen? Es werden alle Rentenansprüche und Versorgungsanrechte ausgeglichen, die während der Ehezeit erworben wurden. Dazu gehören gesetzliche Renten, Betriebsrenten, private Rentenversicherungen und Versorgungswerke.
  • Wie erfolgt der Ausgleich? Der Ausgleich erfolgt nach dem Prinzip der hälftigen Teilung. Das bedeutet, dass die während der Ehezeit erworbenen Anrechte beider Ehepartner gleichmäßig aufgeteilt werden.
  • Verfahren: Das Familiengericht fordert von den Versorgungsträgern Auskünfte über die Anrechte der Ehepartner an. Auf Basis dieser Informationen entscheidet das Gericht über den Versorgungsausgleich und führt ihn im Scheidungsbeschluss auf.
  • Ausnahmen: In bestimmten Fällen kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden, zum Beispiel durch einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Auch bei kurzen Ehen oder geringfügigen Anrechten kann der Versorgungsausgleich entfallen.
  • Auswirkungen: Der Versorgungsausgleich kann die Rentenhöhe beider Ehepartner beeinflussen. Derjenige, der während der Ehe weniger Rentenansprüche erworben hat, erhält durch den Ausgleich zusätzliche Anrechte, während der andere entsprechend weniger erhält.

Gerade wenn ein Ehegatte Beamter ist, können Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich angezeigt sein, um finanzielle Nachteile zu verhindern.

Ein Ehevertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ehepartnern, die die rechtlichen Verhältnisse ihrer Ehe individuell regelt. Er kann vor oder während der Ehe geschlossen werden und muss notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein.

 

Warum ein Ehevertrag sinnvoll sein kann:

 

  • Individuelle Regelungen: Ein Ehevertrag ermöglicht es den Ehepartnern, ihre Vermögensverhältnisse, den Unterhalt, die Altersversorgung und andere Aspekte ihrer Beziehung nach ihren eigenen Wünschen und Bedürfnissen zu gestalten.
  • Schutz vor finanziellen Risiken: Im Falle einer Scheidung oder Trennung kann ein Ehevertrag helfen, finanzielle Risiken zu minimieren und klare Verhältnisse zu schaffen.
  • Flexibilität: Ehepartner können im Ehevertrag Regelungen treffen, die von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen, zum Beispiel bezüglich des Güterstands oder des Versorgungsausgleichs.

Was kann in einem Ehevertrag geregelt werden?

 

  • Güterstand: Die Ehepartner können den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ändern oder Gütertrennung bzw. Gütergemeinschaft vereinbaren.
  • Unterhalt: Regelungen zum Unterhalt im Falle einer Trennung oder Scheidung können individuell festgelegt werden.
  • Versorgungsausgleich: Der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich der Renten- und Versorgungsansprüche, kann im Ehevertrag angepasst oder ausgeschlossen werden.
  • Erbrecht: Ehepartner können auch erbrechtliche Regelungen treffen, wie zum Beispiel Erbverzichte oder Vermächtnisse.

 

Wichtige Hinweise:

  • Notarielle Beurkundung: Ein Ehevertrag muss von einem Notar beurkundet werden, um rechtswirksam zu sein. Die Erstellung eines Ehevertrags mit oder die Kontrolle eines solchen durch einen Anwalt ist jedoch möglich und meist ratsam, damit die persönlichen Interessen des Mandanten ausreichend beachtet werden.
  • Fairness und Sittenwidrigkeit: Der Vertrag darf keine unangemessene Benachteiligung eines Ehepartners enthalten und muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Regelungen, die gegen die guten Sitten verstoßen, sind nichtig.
  • Ein Ehevertrag kann also eine sinnvolle Möglichkeit sein, um die rechtlichen und finanziellen Verhältnisse innerhalb der Ehe klar und individuell zu regeln.

 

Im Rahmen einer Trennung sind mehrere Unterhaltsarten zu beachten:

Trennungsunterhalt

 

  • Definition: Dieser Unterhalt wird während der Trennungszeit bis zur rechtskräftigen Scheidung gezahlt.
  • Zweck: Er soll den bisherigen Lebensstandard des weniger verdienenden Ehepartners sichern.

 

Nachehelicher Unterhalt

 

  • Definition: Dieser Unterhalt wird nach der Scheidung gezahlt, allerdings nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen. Grundsätzlich gilt das Prinzip der Eigenverantwortung. Das bedeutet, dass jeder Ehepartner grundsätzlich für seinen eigenen Lebensunterhalt verantwortlich ist.
  • Zweck: Er dient dazu, den Lebensstandard des bedürftigen Ehepartners nach der Scheidung zu sichern. Es gibt verschiedene Gründe für nachehelichen Unterhalt, wie z.B. Betreuungsunterhalt für die Kinder oder Aufstockungsunterhalt, wenn ein Ehepartner weniger verdient.

 

Kindesunterhalt

 

  • Definition: Dieser Unterhalt wird für die gemeinsamen Kinder gezahlt.
  • Zweck: Er dient der Deckung des Lebensbedarfs der Kinder und wird in der Regel von dem Elternteil gezahlt, bei dem die Kinder nicht hauptsächlich leben.

Sorgerecht: Das Sorgerecht umfasst die Pflicht und das Recht der Eltern, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Es gliedert sich in zwei Hauptbereiche:

 

  • Personensorge: Hierzu gehören alle Entscheidungen, die das persönliche Wohl des Kindes betreffen, wie z.B. die Gesundheitsfürsorge, die Erziehung und die Ausbildung.
  • Vermögenssorge: Dies umfasst die Verwaltung des Vermögens des Kindes und die rechtliche Vertretung in vermögensrechtlichen Angelegenheiten1.

In der Regel haben beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht und dies bleibt auch über die Ehescheidung hinaus so, es sei denn, ein Gericht entscheidet anders. Bei unverheirateten Eltern erhält die Mutter automatisch das Sorgerecht, während der Vater es durch eine gemeinsame Sorgerechtserklärung oder eine gerichtliche Entscheidung erlangen kann.

Umgangsrecht: Das Umgangsrecht regelt das Recht des Kindes auf Kontakt mit beiden Elternteilen und das Recht der Eltern auf Umgang mit ihrem Kind. Es ist unabhängig vom Sorgerecht und dient der Pflege der Eltern-Kind-Beziehung.

 

  • Umfang und Ausgestaltung: Die Eltern können den Umgang einvernehmlich regeln. Wenn keine Einigung erzielt wird, kann das Familiengericht den Umgang festlegen.
  • Bedeutung: Das Umgangsrecht ist grundrechtlich geschützt und soll sicherstellen, dass das Kind regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen hat, auch wenn diese getrennt leben.

Diese beiden Rechte sind zentral für das Wohl des Kindes und die Aufrechterhaltung der Beziehung zu beiden Elternteilen. Ungeachtet dessen kann es Fallgestaltungen geben, die die Fortsetzung des gemeinsamen Sorgerechts insgesamt oder in Teilen oder das bestehende Umgangsrecht nicht möglich macht.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Frankfurt
Anwalt Familienrecht Frankfurt

Giovanni Bava

Fokus: Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht/ M&A

  • Arbeitsverträge 
  • Kündigungsschutz
  • Abmahnungen 
  • Arbeitszeitregelungen
  • Urlaubsrecht
  • Mutterschutz und Elternzeit 
  • Entgeltfortzahlung 
  • Arbeitsrechtliche Due Diligence 
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Tarifvertragsrecht
  • Gründung und Strukturierung
  • Gesellschaftervereinbarungen
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung 
  • Umwandlungen, Übernahmen und Unternehmensfusionen
  • M&A-Lösungen und Begleitung bei nationalen Transaktionen
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Goethe Universität in Frankfurt am Main, Schwerpunkt Arbeits- und Zivilrecht
  • Referendariat beim Landgericht Darmstadt und beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Schwerpunkt Arbeits- und Zivilrecht
  • Abschluss der Fachanwaltslehrgänge für Arbeitsrecht, Steuerrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Seit 2008 zugelassener Rechtsanwalt
  • Seit 2016 Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Bis zur Gründung der Sozietät im Jahr 2010 für verschiedene internationale Wirtschaftskanzleien sowie das Frankfurter Büro von Baker & McKenzie im Bereich Corporate sowie M&A tätig
  • Von November 2016 bis Juli 2023 stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der SV Waldhof Mannheim 07 Spielbetriebs GmbH.
  • Deutsch
  • Englisch
  • Italienisch
  • Griechisch
  • Spanisch

Giovanni Bava

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fokus: Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht/ M&A

„Ob es um Kündigungen, Aufhebungsverträge oder Abfindungsvereinbarungen geht, speziell bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sehe ich das Ende auch als neue Chance – sei es für einen neuen Job, eine neue Besetzung, die Stimmung im Team oder die Reputation. Ich unterstütze und begleite Sie bei Ihrer rechtlichen Absicherung, damit wir gemeinsam die besten Ergebnisse erzielen können. Ihr Erfolg und Ihre Zufriedenheit sind meine Motivation – von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen langfristigen Umsetzung.“

 

Rechtsanwalt Familienrecht Frankfurt
Anwalt Familienrecht Frankfurt

Vanessa Bava

Fokus: Familienrecht

  • Trennung/ Scheidung
  • Güterrecht 
  • Versorgungsausgleich
  • Eheverträge
  • Unterhalt
  • Sorgerecht/ Umgangsrecht

 

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Goethe Universität in Frankfurt am Main, Schwerpunkt Familien- und Erbrecht
  • Referendariat beim Landgericht Darmstadt, Schwerpunkt Familienrecht
  • Seit 2009 zugelassene Rechtsanwältin
  • Abschluss des Fachanwaltslehrgangs für Arbeitsrecht
  • Freiberufliche Tätigkeit in Fachanwaltskanzleien
  • Rechtsberaterin bei der Verbraucherzentrale Hessen
  • Abschluss des Fachanwaltslehrgangs für Familienrecht
  • Deutsch
  • Englisch

Vanessa Bava

Fokus: Familienrecht

„Eine positiv gestaltete Trennung erfordert persönliche Entwicklung und das Wissen um die persönlichen Rechte und Ansprüche. Wer bereit ist, in Eigenverantwortung einen Konflikt anzugehen, schützt seine Kinder und ist gleichzeitig Vorbild. Davon profitieren ganze Generationen. Nichts erfüllt mich in meiner Arbeit mehr, als Menschen auf diesem manchmal sehr herausfordernden Weg zu unterstützen..“

Was unsere Mandanten über uns sagen

  • Seit vielen Jahren arbeiten wir in unserem mittelständischen Beratungsunternehmen erfolgreich mit Herrn Bava zusammen. Er überzeugt nicht nur durch seine umfassende Fachkompetenz im Arbeitsrecht, sondern auch durch sein vorausschauendes Denken und seine lösungsorientierte Arbeitsweise.Mit sorgfältig formulierten Verträgen trägt er wesentlich zu einem klaren und fairen Arbeitsverhältnis bei. Selbst bei unvermeidbaren Auseinander-setzungen gelingt es ihm durch seine ruhige und ausgleichende Art, emotionale Spannungen abzubauen und zu sachlichen, zufriedenstellenden Ergebnissen zu führen.Obwohl das deutsche Arbeitsrecht dem Arbeitgeber wenig Flexibilität lässt, hilft Herr Bava uns durch gezielte Beratung, die Kosten in einem akzeptablen Rahmen zu halten. Seine Fähigkeiten und sein Engagement machen ihn zu einem wertvollen Partner für unser Unternehmen. Wir empfehlen Herrn Bava uneingeschränkt weiter
    R. K.
    Geschäftsführer
  • Mit außerordentlichem Empathievermögen hat mich Frau Bava durch meine Scheidung und die Streitigkeiten um Umgangsrecht und Kindesunterhalt begleitet. Sie hat sich immer wieder Zeit genommen, die rechtlichen Hintergründe erläutert, mich aber auch in meiner Person und meinen Bedürfnissen und Wünschen unterstützt. Oft gab es mehrere rechtliche Handlungsmöglichkeiten und wir haben gemeinsam meinen Weg herausgearbeitet. Ich würde Frau Bava jederzeit weiterempfehlen, denn sie ist eine verständnisvolle, Kraft spendende Unterstützung für jeden, der dies im Trennungsprozess benötigt.
    S. S.
    Angestellte in Vollzeit und Mutter zweier Kinder
Anwalt Arbeitsrecht Familienrecht Frankfurt

Häufige Fragen

  • Bei allen Prozessen am Landgericht und Oberlandesgericht bzw. bei einem Streitwert ab 5.000 € gilt i.d.R. die Anwaltspflicht.
  • Im Familienrecht ist ein Anwalt oftmals nicht zwingend vorgeschrieben, vielfach aber ratsam, da diese Verfahren komplex sein können. Bei einer Scheidung muss zumindest der Antragsteller durch einen Anwalt vertreten werden.
  • Zudem sollte man mit einer ersten Rechtsberatung nicht zu lange warten. Die Erfahrung zeigt: vorsorgen ist besser als streiten. Eine frühe, qualifizierte Rechtsberatung hilft, unnötige Prozesse zu vermeiden bzw. Prozesse, die man nicht vermeiden kann, zu gewinnen
  • Sie nehmen per Telefon, E-Mail oder über unser Kontaktformular Kontakt mit uns auf und schildern kurz Ihre Situation. Gemeinsam können wir daraufhin ein erstes Beratungsgespräch via Zoom vereinbaren. Dieses Beratungsgespräch führt jeder Anwalt, bevor er offiziell vom Mandanten beauftrag wird.
  • Im Rahmen dieses Gesprächs erhalten wir mehr Einblick in Ihre Situation und können Ihnen schildern, wie es weitergeht, worauf Sie achten müssen und wie wir zusammenarbeiten können, um aus der Situation das Beste zu machen.

Wenn Sie uns nach dem ersten Beratungsgespräch damit beauftragen möchten, Sie rechtlich zu beraten und zu vertreten, führen wir Sie durch die Mandatserteilung durch. Dieser Auftrag verpflichtet uns, Sie bestmöglich zu vertreten. Sie selbst behalten dabei jederzeit Ihr Recht auf freie Anwaltswahl, d.h. Sie binden sich nicht an einen bestimmten Anwalt oder an eine bestimmte Kanzlei.

Wir verstehen unsere Arbeit mit unseren Mandaten als Team-Arbeit. Gemeinsam tragen wir alle Unterlagen, Daten und Fakten zusammen, die benötigt werden. Wir beraten Sie und erklären alle Schritte. Wir sind immer auf Ihrer Seite, was aber nicht zwingend heißen muss, dass wir gemeinsam in einen Krieg ziehen. Wir haben den Vorteil, dass wir alles ohne die vielen Emotionen betrachten können, die mit Trennungen einhergehen. So haben wir auch die Zukunft im Blick und tun alles für eine positiv gestaltete Trennung und eine Zukunft, in der Sie zufrieden leben können.

Sie brauchen keinen Anwalt, der macht, was Sie wollen, sondern jemanden, der weiß, wie es geht.

Selbstverständlich können Sie uns immer per Telefon oder E-Mail erreichen. Selbst wenn Ihr direkter Anwalt gerade nicht ans Telefon gehen kann, können Sie in der Kanzlei Ihre Nachricht hinterlassen und werden so schnell wie möglich zurückgerufen. Denn ein Vorteil gegenüber sehr großen Kanzleien ist, dass Sie bei uns nicht einfach einer von unzähligen Mandanten sind, sondern vom gesamten Team als Mandant gekannt, geschätzt und betreut werden.

  • Grundsätzlich gilt, dass Sie als Auftraggeber ihre eigenen Anwaltskosten tragen. Kommt es zu einem Verfahren/Prozess vor Gericht, trägt oftmals die unterlegene Partei am Ende zudem die gesamten Kosten des Rechtsstreits/Verfahrens und Ihnen werden Ihre Anwaltskosten erstattet. In bestimmten Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten. Inwieweit das auf Ihre Situation zutrifft, können wir Ihnen bereits im Erstgespräch sagen.
  • Die Abrechnung erfolgt dabei entweder auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes oder auf Stundenbasis in Form einer transparenten Honorarvereinbarung.
  • Aufgrund unserer langjährigen Arbeit in großen Kanzleien, habe Sie zudem den Vorteil, dass Sie bei uns Großkanzlei-Expertise ohne Großkanzlei-Preise erhalten. Die genaue Vorgehensweise bei der Abrechnung sowie eine erste Einschätzung zu den Kosten, mit denen Sie rechnen müssen und wie diese am besten bezahlt werden können, erklären wir Ihnen auch im Rahmen des Erstgesprächs

Wir sind in verschiedenen Branchen bestens vernetzt und haben hilfreiche Kontakte zu vielen relevanten branchenspezifischen Dienstleistern wie z. B. Sachverständige, Architekten, Projektierer, Finanzierungsberater und nationalen sowie internationale Investoren, aber auch Therapeuten, Coaches und familienrechtlichen Beratungsstellen. Wann immer unsere Mandanten davon profitieren, können wir den Kontakt zu einem Experten herstellen und seine Erfahrung für unseren Prozess nutzen.

 

Im Übrigen werden Sachverständige bei streitigen entscheidungserheblichen Fragestellungen im Gerichtsverfahren vom Gericht bestellt, wobei auf die Auswahl kein Einfluss genommen werden kann. Die Beweisfragen können jedoch mitgestaltet werden.

Ja, wir vertreten sowohl Ehefrauen als auch Ehemänner, Mütter sowie Väter, Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Das bietet den großen Vorteil, dass wir in alle Seiten einen guten Einblick haben und somit noch besser in der Lage sind, gute, zukunftsfähige Lösungen für Sie zu finden.

Ein Wechsel zu einem neuen Anwalt stellt in der Regel keinen Aufwand oder sonstige Nachteile dar. Neue Fälle erfordern selten Kenntnis zu vergangenen Fällen, und selbst wenn es um einen bereits laufenden Fall geht, verläuft die Übergabe der relevanten Information i.d.R. unkompliziert.

Kontakt

Bava & Bava Rechtsanwälte
Taunusanlage 9-10
60329 Frankfurt am Main

 

Tel: +49 (0) 69 / 848 44 15 – 0


Email: info@ra-bava.de

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