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Bava & Bava Rechtsanwälte

 

Giovanni Bava
Anwalt Arbeitsrecht Frankfurt am Main und Rhein-Main-Gebiet

Rechtsanwalt Giovanni Bava

Was Sie wissen sollten:

 

Ein Arbeitsvertrag bildet die Grundlage jedes Arbeitsverhältnisses und regelt die Rechte und Pflichten sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers. Dabei gibt es einige zentrale Aspekte, die besonders wichtig sind:

 

  • Vertragsart: Unterscheidung zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen.
  • Arbeitszeit: Regelungen zu Arbeitsstunden, Überstunden und Pausen.
  • Vergütung: Festlegung des Gehalts, inklusive möglicher Boni und Zulagen.
  • Urlaubsanspruch: Anzahl der Urlaubstage und Regelungen zur Urlaubsgewährung.
  • Kündigungsfristen: Vereinbarte Fristen und Bedingungen für eine Kündigung.
  • Nebentätigkeiten: Regelungen zu möglichen Nebenbeschäftigungen.
  • Geheimhaltung und Wettbewerbsverbot: Schutz von Betriebsgeheimnissen und Einschränkungen nach Vertragsende.

Ein gut gestalteter Arbeitsvertrag schafft Klarheit und Sicherheit für beide Parteien und kann viele rechtliche Streitigkeiten im Vorfeld vermeiden

Ihre Rechte als Arbeitnehmer

Der Kündigungsschutz ist ein zentrales Element des deutschen Arbeitsrechts und schützt Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen. Hier sind einige wichtige Aspekte, die Sie kennen sollten:

 

  • Allgemeiner Kündigungsschutz: Dieser greift in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern und schützt Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind. Eine Kündigung ist nur aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen zulässig.
  • Besonderer Kündigungsschutz: Bestimmte Personengruppen, wie Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsratsmitglieder, genießen einen besonderen Schutz und können nur unter sehr strengen Voraussetzungen gekündigt werden
  • Kündigungsfristen: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen einhalten. Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.
  • Kündigungsschutzklage: Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung eine Kündigungsschutzklage erheben. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als rechtswirksam.

Was Sie wissen sollten:

Eine Abmahnung ist ein wichtiges Instrument im Arbeitsrecht, das sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer betrifft. Hier sind einige Aspekte, die Sie kennen sollten:

 

  • Funktion der Abmahnung: Eine Abmahnung hat drei Hauptfunktionen: die Dokumentations-, Rüge- und Warnfunktion. Sie dient dazu, ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers zu dokumentieren, dieses zu rügen und vor weiteren Konsequenzen, wie einer Kündigung, zu warnen.
  • Gründe für eine Abmahnung: Typische Gründe aus der täglichen Praxis sind wiederholtes Zuspätkommen, unentschuldigtes Fehlen, Verstöße gegen betriebliche Anweisungen oder unangemessenes Verhalten am Arbeitsplatz.
  • Form und Inhalt: Eine Abmahnung sollte schriftlich erfolgen und das konkrete Fehlverhalten detailliert beschreiben. Sie muss klar machen, dass bei Wiederholung des Fehlverhaltens arbeitsrechtliche Konsequenzen bis zu einer Kündigung drohen.
  • Reaktion auf eine Abmahnung: Arbeitnehmer haben das Recht, eine Gegendarstellung zu verfassen und diese zur Personalakte zu nehmen. Bei ungerechtfertigten Abmahnungen kann rechtlicher Rat eingeholt oder ein arbeitsgerichtliches Verfahren, das auf die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte gerichtet ist initiiert werden.

Eine Abmahnung ist keine Sanktion, sondern eine Warnung. Sie soll dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, sein Verhalten zu korrigieren und so eine Kündigung zu vermeiden.

Was Sie wissen sollten:

Die Arbeitszeitregelungen in Deutschland sind durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) klar definiert und dienen dem Schutz der Arbeitnehmer. Hier sind einige Aspekte, die Sie in diesem Zusammenhang kennen sollten:

 

  • Maximale Arbeitszeit: Die werktägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
  • Ruhepausen: Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben. Bei mehr als neun Stunden beträgt die Pause mindestens 45 Minuten.
  • Ruhezeiten: Zwischen dem Ende der täglichen Arbeitszeit und dem Beginn der nächsten müssen mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen.
  • Nacht- und Schichtarbeit: Für Nachtarbeitnehmer gelten besondere Schutzvorschriften, wie regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen und eine Begrenzung der Nachtarbeitszeit.
  • Sonntags- und Feiertagsarbeit: Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden. Ausnahmen gelten nur für bestimmte Branchen und Tätigkeiten.

Diese Regelungen sorgen dafür, dass die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer gewährleistet sind und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeit und Freizeit besteht.

Ihre Rechte und Pflichten:

Der Anspruch auf Erholungsurlaub ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt und stellt sicher, dass Arbeitnehmer regelmäßig bezahlten Urlaub erhalten. Hier sind einige zentrale Aspekte, die Sie kennen sollten:

 

  • Gesetzlicher Urlaubsanspruch: Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche. Bei einer 5-Tage-Woche sind es entsprechend 20 Arbeitstage.
  • Urlaubsgewährung: Der Arbeitgeber legt den Urlaub fest, muss dabei aber die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen.
  • Übertragung des Urlaubs: Grundsätzlich muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung auf das nächste Jahr ist nur in Ausnahmefällen möglich und der Urlaub muss dann bis spätestens 31. März des Folgejahres genommen werden.
  • Urlaubsabgeltung: Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf finanzielle Abgeltung des nicht genommenen Urlaubs.
  • Krankheit während des Urlaubs: Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet, sofern eine ärztliche Bescheinigung vorliegt.

Diese Regelungen sorgen dafür, dass Arbeitnehmer ihre wohlverdiente Erholung erhalten und gleichzeitig Klarheit über ihre Rechte und Pflichten haben.

Ihre Rechte und Möglichkeiten:

Der Mutterschutz und die Elternzeit sind zentrale Bestandteile des deutschen Arbeitsrechts, die werdende und frischgebackene Eltern unterstützen sollen. Hier sind einige wichtige Aspekte, die Sie kennen sollten:

 

Mutterschutz

 

  • Dauer des Mutterschutzes: Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt auf zwölf Wochen.
  • Beschäftigungsverbote: Während des Mutterschutzes dürfen werdende Mütter nicht beschäftigt werden, es sei denn, sie erklären sich ausdrücklich dazu bereit. In den letzten sechs Wochen vor der Geburt dürfen sie nur mit ihrer Zustimmung arbeiten.
  • Kündigungsschutz: Während der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Entbindung besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der zuständigen Behörde möglich.

 

Elternzeit

 

  • Anspruch und Dauer: Eltern haben Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind, die sie flexibel aufteilen können. Diese Zeit kann bis zum achten Lebensjahr des Kindes genommen werden.
  • Antragstellung: Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Bei einer geplanten Elternzeit ab dem dritten Geburtstag des Kindes beträgt die Frist 13 Wochen.
  • Teilzeitarbeit während der Elternzeit: Während der Elternzeit haben Eltern das Recht, in Teilzeit zu arbeiten, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dies ermöglicht eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Diese Regelungen bieten Eltern die Möglichkeit, sich intensiv um ihr Kind zu kümmern und gleichzeitig ihre berufliche Tätigkeit flexibel zu gestalten.

Ihre Rechte bei Krankheit und Feiertagen:

Die Entgeltfortzahlung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts und sichert Arbeitnehmern ihr Einkommen bei bestimmten Ausfällen. Hier sind einige zentrale Aspekte, die Sie kennen sollten:

 

  • Anspruch bei Krankheit: Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen, sofern die Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet ist und eine ärztliche Bescheinigung vorliegt. Nach diesen sechs Wochen übernimmt in der Regel die Krankenkasse mit Krankengeldzahlungen.
  • Anspruch an Feiertagen: Fällt die Arbeitszeit aufgrund eines gesetzlichen Feiertages aus, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf das Arbeitsentgelt, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
  • Wartezeit: Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht nach einer ununterbrochenen Dauer des Arbeitsverhältnisses von vier Wochen.
  • Berechnung der Entgeltfortzahlung: Die Entgeltfortzahlung beträgt 100 % des regelmäßigen Arbeitsentgelts. Variable Gehaltsbestandteile wie Provisionen oder Zulagen müssen ebenfalls berücksichtigt werden.

Diese Regelungen sorgen dafür, dass Arbeitnehmer bei Krankheit oder an Feiertagen finanziell abgesichert sind.

Risiken minimieren und Chancen nutzen:

Die arbeitsrechtliche Due Diligence ist ein unverzichtbarer Bestandteil bei Unternehmensübernahmen, Fusionen oder der Gründung von Joint Ventures. Sie dient dazu, die arbeitsrechtlichen Risiken und Chancen eines Unternehmens sorgfältig zu prüfen und zu bewerten. Hier sind einige zentrale Aspekte, die Sie kennen sollten:

 

  • Ziel der Due Diligence: Die Prüfung zielt darauf ab, potenzielle Risiken im Bereich der Arbeitsverhältnisse zu identifizieren und zu bewerten. Dazu gehören unter anderem bestehende Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und tarifliche Regelungen.
  • Prüfungsumfang: Eine umfassende Due Diligence umfasst die Analyse aller relevanten arbeitsrechtlichen Dokumente, wie Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen, Pensionszusagen und laufende arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Im Übrigen gibt es die Möglichkeiten einer eingeschränkten arbeitsrechtlichen Due Diligence in der nur die „Red Flags“ identifiziert werden.
  • Chancen und Risiken: Durch die Due Diligence können nicht nur Risiken, sondern auch Chancen erkannt werden, wie z. B. Optimierungspotenziale in der Personalstruktur oder Synergien bei der Integration von Belegschaften.
  • Ergebnis: Die Ergebnisse der Due Diligence fließen zunächst in einen je nach Prüfungsumfang kurzen oder längeren Due Diligence Report und anschließend in die Verhandlungen und die Gestaltung des Kaufvertrags ein. Sie helfen dabei, faire und transparente Bedingungen zu schaffen und die Integration des Zielunternehmens erfolgreich zu gestalten.

Eine sorgfältig durchgeführte arbeitsrechtliche Due Diligence ist entscheidend für den Erfolg von Unternehmensübernahmen und -fusionen. Sie schafft Klarheit und Sicherheit für alle Beteiligten und legt den Grundstein für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Ihre Rechte und Pflichten:

Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Betrieben durch die Einrichtung von Betriebsräten. Hier sind einige zentrale Aspekte, die Sie kennen sollten:

 

  • Betriebsrat: Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb und wird alle vier Jahre gewählt. Er hat Mitbestimmungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
  • Mitbestimmungsrechte: Der Betriebsrat hat das Recht, bei wichtigen betrieblichen Entscheidungen mitzubestimmen, z. B. bei Arbeitszeitregelungen, Urlaubsplänen und der Einführung neuer Technologien.
  • Informationsrechte: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat umfassend und rechtzeitig über geplante Maßnahmen zu informieren, die die Belegschaft betreffen.
  • Betriebsvereinbarungen: Betriebsrat und Arbeitgeber können Betriebsvereinbarungen abschließen, die verbindliche Regelungen für alle Arbeitnehmer des Betriebs enthalten.

Diese Regelungen sorgen für eine gerechte und transparente Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern und fördern ein harmonisches Betriebsklima.

Ihre Rechte und Pflichten:

Das Tarifvertragsrecht ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsrechts und regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern durch Tarifverträge. Hier sind einige zentrale Aspekte, die Sie kennen sollten:

 

  • Tarifvertragsparteien: Tarifverträge werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern abgeschlossen. Diese Parteien verhandeln die Bedingungen, die für die Mitglieder der jeweiligen Organisationen verbindlich sind.
  • Inhalt von Tarifverträgen: Tarifverträge regeln wesentliche Arbeitsbedingungen wie Löhne, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen. Sie können auch betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen umfassen.
  • Tarifgebundenheit: Die Regelungen eines Tarifvertrags gelten unmittelbar und zwingend für die Mitglieder der Tarifvertragsparteien. Dies bedeutet, dass die vereinbarten Bedingungen für alle tarifgebundenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber verbindlich sind.
  • Allgemeinverbindlichkeit: Ein Tarifvertrag kann auf Antrag einer Tarifvertragspartei vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dies bedeutet, dass die Regelungen des Tarifvertrags auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten.

Diese Regelungen sorgen für faire und transparente Arbeitsbedingungen und tragen zur Stabilität des Arbeitsmarktes bei.

Die betriebliche Mitbestimmung ist ein zentrales Element des deutschen Arbeitsrechts und ermöglicht es den Arbeitnehmern, aktiv an betrieblichen Entscheidungen mitzuwirken. Hier sind einige wichtige Aspekte, die Sie kennen sollten:

 

  • Betriebsrat: Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb und wird alle vier Jahre gewählt. Er hat umfassende Mitbestimmungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten1.
  • Mitbestimmungsrechte: Der Betriebsrat hat das Recht, bei wichtigen betrieblichen Entscheidungen mitzubestimmen, z. B. bei Arbeitszeitregelungen, Urlaubsplänen und der Einführung neuer Technologien. Diese Rechte sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) festgelegt2.
  • Informationsrechte: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat umfassend und rechtzeitig über alle relevanten Angelegenheiten zu informieren. Dazu gehören unter anderem die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und geplante Betriebsänderungen3.
  • Anhörungsrechte: Der Betriebsrat muss vor bestimmten Maßnahmen, wie z. B. Kündigungen, angehört werden. Ohne diese Anhörung ist eine Kündigung unwirksam2.
  • Pflichten des Betriebsrats: Der Betriebsrat ist verpflichtet, die Interessen der gesamten Belegschaft zu vertreten und dabei das Wohl des Betriebs im Auge zu behalten. Er muss vertrauensvoll mit dem Arbeitgeber zusammenarbeiten und die geltenden Gesetze und Vereinbarungen einhalten1.

Diese Regelungen sorgen für eine gerechte und transparente Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern und fördern ein harmonisches Betriebsklima

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